Sicherheit- und Brandschutztechnik

RAUCHMELDER

Rauchwarnmelder-Service

Wenn es um die Sicherheit von Menschen geht, können keine Kompromisse eingegangen werden. Wohnungs- und Hausbrände stellen eine besondere Gefahr für Bewohner dar. In nahezu allen Bundesländern Deutschlands gilt deshalb eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchwarnmelder, um Gefahren und Risiken zu minimieren. Unsere Kunden profitieren von hochwertigen Geräten der marktführenden Anbieter – ausgezeichnet mit Bestnoten in verschiedenen Tests – in Verbindung mit unserem Rundum-Service. Dazu gehört die fachgerechte Montage durch unsere TÜV-zertifizierten Servicetechniker sowie die Inspektion und die jährliche Wartung der Geräte.

Kohlenmonoxidwarnmelder

Man kann es nicht sehen oder riechen. Aber hören!

Überall dort, wo es im Wohnbereich Verbrennungseinrichtungen wie offene Kamine, Gasthermen, Durchlauferhitzer, Ölheizungen etc. gibt, kann das unsichtbare, geruchlose und tödliche Gas Kohlenmonoxid auftreten. Die Vergiftungserscheinungen reichen von Kopfschmerzen und Schwindel bis hin zu Bewusstlosigkeit und Tod.

Zudem verfügen unsere Produkte sowohl über eine Batterie-Anzeige als auch über eine Test- und Stummschaltefunktion. Der eingebaute Maximalwertspeichergibt Auskunft darüber, ob es während persönlicher Abwesenheit einen CO-Alarm gegeben hat. Durch das unauffällige und zeitlose Design lässt sich der mit einer9V-Blockbatterie betriebene Melder diskret in Wohnräume integrieren.

Montageorte

Wohnung

Der Gesetzgeber in Baden Württemberg fordert laut LBO Paragraph § 15 Abs. 7 "Aufenthalsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in der selben Nutzungseinheit" mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Die DIN 14676 ist zum Paragraph § 15 Abs. 7 die "anerkannte Regel der Technik". Diese "anerkannte Regel der Technik" sagt dem Installateur, der eine geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmeldern ist, wo genau und welche Anzahl von Rauchwarnmeldern installiert werden müssen.

Haus

In einer Nutzungseinheit (Wohnung) mit mehreren Stockwerken kommt zur gesetzlich geforderten Grundausstattung mindestens ein Rauchmelder pro Etagenflur hinzu. In größeren Häusern ist es ratsam die Rauchwarnmelder zu vernetzen, um die gesamte Wohnfläche abzusichern. Löst ein Rauchwarnmelder Alarm aus, aktiviert er alle angeschlossenen Rauchwarnmelder, die dann ebenfalls Alarm geben. So werden die Bewohner auch im Schlafzimmer geweckt, wenn der Rauchwarnmelder im Keller Rauch registriert.